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2.2.1 Fremdbewirtungsbeleg

In der Regel ist Ihre Küchenbestellung eine Bewirtung für Gäste des Unternehmens. Um die Kosten für die Bewirtung steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie daher den sogenannten Fremdbewirtungsbeleg.


Um den Fremdbewirtungsbeleg auszufüllen, klicken Sie in Ihrer Bewirtung die Aktionsschaltfläche „Fremdbewirtungsbeleg“ und das folgende Formular erscheint:

 

 

In dem Feld „Bewirtete Personen“ werden die eingetragenen Namen aus dem Bewirtungsfeld „Teilnehmer“ übernommen. Sie können hier jedoch jederzeit noch Namen hinzufügen oder löschen.


Dieses Formular ist ein Druckformular. Es kann nicht gespeichert werden.
Klicken Sie die Aktionsschaltfläche „Drucken“, um das ausgefüllte Formular auszudrucken.


Mit der Aktionsschaltfläche „Schliessen“ gelangen Sie zurück zur Bewirtung.


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